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   VG Köln, 22.03.2016 - 7 K 5470/15   

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VG Köln, 22.03.2016 - 7 K 5470/15 (https://dejure.org/2016,6309)
VG Köln, Entscheidung vom 22.03.2016 - 7 K 5470/15 (https://dejure.org/2016,6309)
VG Köln, Entscheidung vom 22. März 2016 - 7 K 5470/15 (https://dejure.org/2016,6309)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.09.2015 - 11 A 1882/14

    Nachträgliche Einbeziehung in einen Aufnahmebescheid i.R.d. vorübergehenden

    Auszug aus VG Köln, 22.03.2016 - 7 K 5470/15
    Aus Sicht der Kammer liegt es nahe, diese Formulierung wegen ihres Wortlauts und aufgrund systematischer sowie entstehungsgeschichtlicher Auslegung dahin zu verstehen, dass nur solche Personen das Tatbestandsmerkmal erfüllen, die seit der Ausreise der Bezugsperson ihren Wohnsitz im Herkunftsgebiet ununterbrochen im Aussiedlungsgebiet haben, so VG Köln, Urteile vom 05.02.2014 - 10 K 3385/12 -, 30.07.2014 - 10 K 3558/13 - und vom 03.09.2014 - 10 K 8156/13 - a.A. OVG NRW, Urteile vom 16.09.2015 - 11 A 1747/14 - und 11 A 1882/14 -, wonach der Einzubeziehende nur zum Zeitpunkt der Entscheidung über den Einbeziehungsantrag seinen Wohnsitz im Aussiedlungsgebiet haben muss.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.09.2015 - 11 A 1747/14

    Nachträgliche Einbeziehung in einen Aufnahmebescheid bei der Abschiebung eines

    Auszug aus VG Köln, 22.03.2016 - 7 K 5470/15
    Aus Sicht der Kammer liegt es nahe, diese Formulierung wegen ihres Wortlauts und aufgrund systematischer sowie entstehungsgeschichtlicher Auslegung dahin zu verstehen, dass nur solche Personen das Tatbestandsmerkmal erfüllen, die seit der Ausreise der Bezugsperson ihren Wohnsitz im Herkunftsgebiet ununterbrochen im Aussiedlungsgebiet haben, so VG Köln, Urteile vom 05.02.2014 - 10 K 3385/12 -, 30.07.2014 - 10 K 3558/13 - und vom 03.09.2014 - 10 K 8156/13 - a.A. OVG NRW, Urteile vom 16.09.2015 - 11 A 1747/14 - und 11 A 1882/14 -, wonach der Einzubeziehende nur zum Zeitpunkt der Entscheidung über den Einbeziehungsantrag seinen Wohnsitz im Aussiedlungsgebiet haben muss.
  • VG Köln, 03.09.2014 - 10 K 8156/13

    Anspruch auf Einbeziehung des Sohnen in einen Aufnahmebescheid als Spätaussiedler

    Auszug aus VG Köln, 22.03.2016 - 7 K 5470/15
    Aus Sicht der Kammer liegt es nahe, diese Formulierung wegen ihres Wortlauts und aufgrund systematischer sowie entstehungsgeschichtlicher Auslegung dahin zu verstehen, dass nur solche Personen das Tatbestandsmerkmal erfüllen, die seit der Ausreise der Bezugsperson ihren Wohnsitz im Herkunftsgebiet ununterbrochen im Aussiedlungsgebiet haben, so VG Köln, Urteile vom 05.02.2014 - 10 K 3385/12 -, 30.07.2014 - 10 K 3558/13 - und vom 03.09.2014 - 10 K 8156/13 - a.A. OVG NRW, Urteile vom 16.09.2015 - 11 A 1747/14 - und 11 A 1882/14 -, wonach der Einzubeziehende nur zum Zeitpunkt der Entscheidung über den Einbeziehungsantrag seinen Wohnsitz im Aussiedlungsgebiet haben muss.
  • VG Köln, 05.02.2014 - 10 K 3385/12

    Notwendigkeit des Verbleibens der betroffenen Person im Aussiedlungsgebiet für

    Auszug aus VG Köln, 22.03.2016 - 7 K 5470/15
    Aus Sicht der Kammer liegt es nahe, diese Formulierung wegen ihres Wortlauts und aufgrund systematischer sowie entstehungsgeschichtlicher Auslegung dahin zu verstehen, dass nur solche Personen das Tatbestandsmerkmal erfüllen, die seit der Ausreise der Bezugsperson ihren Wohnsitz im Herkunftsgebiet ununterbrochen im Aussiedlungsgebiet haben, so VG Köln, Urteile vom 05.02.2014 - 10 K 3385/12 -, 30.07.2014 - 10 K 3558/13 - und vom 03.09.2014 - 10 K 8156/13 - a.A. OVG NRW, Urteile vom 16.09.2015 - 11 A 1747/14 - und 11 A 1882/14 -, wonach der Einzubeziehende nur zum Zeitpunkt der Entscheidung über den Einbeziehungsantrag seinen Wohnsitz im Aussiedlungsgebiet haben muss.
  • VG Köln, 30.07.2014 - 10 K 3558/13

    Anspruch eines Spätaussiedlers auf Einbeziehung seiner Familienmitglieder in

    Auszug aus VG Köln, 22.03.2016 - 7 K 5470/15
    Aus Sicht der Kammer liegt es nahe, diese Formulierung wegen ihres Wortlauts und aufgrund systematischer sowie entstehungsgeschichtlicher Auslegung dahin zu verstehen, dass nur solche Personen das Tatbestandsmerkmal erfüllen, die seit der Ausreise der Bezugsperson ihren Wohnsitz im Herkunftsgebiet ununterbrochen im Aussiedlungsgebiet haben, so VG Köln, Urteile vom 05.02.2014 - 10 K 3385/12 -, 30.07.2014 - 10 K 3558/13 - und vom 03.09.2014 - 10 K 8156/13 - a.A. OVG NRW, Urteile vom 16.09.2015 - 11 A 1747/14 - und 11 A 1882/14 -, wonach der Einzubeziehende nur zum Zeitpunkt der Entscheidung über den Einbeziehungsantrag seinen Wohnsitz im Aussiedlungsgebiet haben muss.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.08.2014 - 11 A 496/14

    Zeitlicher Zusammenhang zwischen Übersiedlung in die Bundesrepublik Deutschland

    Auszug aus VG Köln, 22.03.2016 - 7 K 5470/15
    Ein Antrag auf Einbeziehung zum Zweck der gemeinsamen Aussiedlung setzt begrifflich voraus, dass er vor Ausreise der Bezugsperson gestellt wird, weil das Tatbestandsmerkmal "zum Zweck der gemeinsamen Aussiedlung" nach der Ausreise der Bezugsperson nicht mehr erfüllt werden kann, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 28.08.2014 - 11 A 496/14 - m.w.N.; VG Köln, Urteil vom 15.12.2015 - 7 K 2878/15 -.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.02.1997 - 2 A 45/95

    Ermessensausübung; Rücknahme eines Aufnahmebescheids

    Auszug aus VG Köln, 22.03.2016 - 7 K 5470/15
    Unterlässt das Bundesverwaltungsamt vor einer Aufnahmeentscheidung die gebotene Sachaufklärung, darf es das sich daraus ergebende Risiko nicht ohne weitere Erwägungen auf den Antragsteller abwälzen; dem Umstand ist bei der Ausübung des Rücknahmeermessens Rechnung zu tragen, vgl. VG Köln, Urteil vom 03.05.1995 - 9 K 5082/93 - vgl. auch OVG NRW, Urteil vom 21.02.1995 - 2 A 45/95 - ähnliche Überlegungen BVerwG, Urteil vom 06.06.1991 - 3 C 46/86 -.
  • VG Köln, 15.12.2015 - 7 K 2878/15
    Auszug aus VG Köln, 22.03.2016 - 7 K 5470/15
    Ein Antrag auf Einbeziehung zum Zweck der gemeinsamen Aussiedlung setzt begrifflich voraus, dass er vor Ausreise der Bezugsperson gestellt wird, weil das Tatbestandsmerkmal "zum Zweck der gemeinsamen Aussiedlung" nach der Ausreise der Bezugsperson nicht mehr erfüllt werden kann, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 28.08.2014 - 11 A 496/14 - m.w.N.; VG Köln, Urteil vom 15.12.2015 - 7 K 2878/15 -.
  • VG Köln, 21.03.2017 - 7 K 6897/16

    Rücknahme der Einbeziehung des Enkels eines Spätaussiedlers in den

    Mit Urteil vom 22.03.2016 - 7 K 5470/15 - hat die Kammer der Klage stattgegeben und den Rücknahmebescheid aufgehoben.

    Wegen der Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die vorliegende Gerichtsakte, die Gerichtsakten in den Verfahren 7 K 5470/15 und 7 L 887/16, die von der Beklagten vorgelegten Verwaltungsvorgänge über die Einbeziehungsverfahren von B3.

    Der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Bescheides steht zunächst die Rechtskraft des Urteils der Kammer vom 22.03.2016 - 7 K 5470/15 - nicht entgegen.

  • VG Köln, 03.05.2016 - 7 L 887/16

    Rücknahme des Einziehungsbescheids hinsichtlich Fehlens des dauerhaften

    Der Rechtmäßigkeit der erneuten Rücknahme des Einbeziehungsbescheids vom 03.02.2015 hält der Antragsteller ohne Erfolg entgegen, es handle sich um eine verbotene wiederholende Verfügung, die die Rechtskraft des Urteils der Kammer vom 22.03.2016 - 7 K 5470/15 - unterlaufe.

    Insoweit nimmt die Kammer auf die Entscheidungsgründe ihres Urteils vom 22.03.2016 - 7 K 5470/15 - Bezug.

  • VG Köln, 20.09.2016 - 7 K 755/15

    Anspruch auf Einbeziehung der Enkelin in den Aufnahmebescheid beim Anspruch auf

    Keine Auswirkung auf die Entscheidung hat der Umstand, dass in der Rechtsprechung noch nicht abschließend geklärt ist, ob eine Einbeziehung nach § 27 Abs. 2 Satz 3 BVFG den ununterbrochenen Wohnsitz des Einzubeziehenden im Aussiedlungsgebiet erfordert - vgl. VG Köln, Urteil vom 05.02.2014 - 10 K 3385/12 -, dahin tendierend auch Urteil vom 22.03.2016 - 7 K 5470/15 -, oder ob es ausreicht, dass die einzubeziehende Person im Zeitpunkt der Entscheidung über den Einbeziehungsantrag dort lebt, vgl. OVG NRW, Urteile vom 16.09.2015 - 11 A 626/14 -, 11 A 1747/14 - und - 11 A 1882/14 -.
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